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Wir haben für Sie nachfolgend eine Auswahl an allgemeinen Informationen und Formularen jeweils mit weiteren Erläuterungen zusammengestellt, u.a für die Bewilligung von Beratungshilfe, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe.

 

Beratungshilfe

 

Wer die Kosten für einen Anwalt nicht selbst aufbringen kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu stellen.

Das erforderliche Formulare erhalten Sie bei den Amtsgerichten. Selbstverständlich können Sie das Formular auch in unserem Büro persönlich erhalten oder nachfolgend als pdf.-Dokument herunterladen und ausdrucken.

Formular Beratungshilfe mit Erläuterungen (PDF- Dokument)

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Bitte wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Antrag nebst erforderlichen Belegen und Unterschriften an das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Antrag und den Voraussetzungen. Im Übrigen stehen auch wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

Das Gericht stellt Ihnen nach Prüfung und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen sogenannten Berechtigungsschein aus. Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein dann zum vereinbarten Besprechungstermin mit.

 

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

 

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann für gerichtliche Verfahren im Allgemeinen Prozesskostenhilfe bzw. für Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenkostenhilfe beantragt werden.  Bitte reichen Sie uns das folgende Formular ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen ins Büro, damit wir für Sie je nach Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht stellen können.

Die erforderliche Formulare können Sie in unserem Büro persönlich erhalten oder nachfolgend als pdf.-Dokument herunterladen und ausdrucken. Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den Anträgen, Formularen und dem Ausfüllen gerne zur Verfügung.

Formular Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe mit Erläuterungen (PDF- Dokument

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Das Gericht prüft auf Grundlage des von uns für Sie gestellten Antrags das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen und entscheidet dann über die Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.